BFSGV
Barrierefreiheitsanforderungen nach der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV)
Der Kontrast der Seiten gegen über Text und Hintergrund, wurde auf bessere Sichtbarkeit überprüft.
Bilder sind, soweit das notwendig war, mit Texten gesetzt worden.
Doppelte Bezeichnungen sind soweit, wie möglich, vermieden worden.
Eine Schriftvergrößerung hat kaum einen Sinn, da es das Layout "zerschiessen" würde.
Hier sollte die Bildschirm Lupe verwendet werden.
Stand: 07.07.2026 ca.16:00Uhr